Informationen

Hier werden allgemeine Informationen aufgelistet.

 

Leitfaden bei Todesfällen für Versorgungsempfänger und Rentner

Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen die notwendigen Informationen
zum Ablauf im Todesfall bereitstellen. Leider gibt es immer wieder
Änderungen. Deshalb bitten wir Sie um Verständnis, dass wir den
aktuellen Stand nicht garantieren und auch keine Haftung für die
Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts übernehmen können. Wir
werden uns aber bemühen, Änderungen möglichst zeitnah
vorzunehmen.

Link zum Leitfaden

 

Sicherheits-Tipps für zu Hause und Unterwegs

Kriminellen Übergriffen kann vorgebeugt und das Sicherheitsgefühl gestärkt werden durch besonnenes, vorausschauendes Handeln, gesundes Misstrauen und stete Aufmerksamkeit für Nachbarn. Für Ihre persönliche Sicherheit können Sie sich jederzeit bei Ihrer polizeilichen Beratungsstelle vor Ort oder über das Internet informieren:

Sicherheits-Links: www.polizei-beratung.de

 

Neues Veranstaltungsportal für bildungshungrige Menschen ab 55

Neu: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation e.V.(BGASO) hat ihre Veranstaltungsdatenbank www.wissensdurstig.de freigeschaltet. „Damit wollen wir dem großen Interesse älterer Menschen an Bildungsangeboten nachkommen“, erklärt Walter Link, der Vorsitzende der BAGASO, die über die ihr angeschlossenen nahezu 100 Verbände etwa 13 Millionen ältere Menschen vertritt.

www.wissensdurstig.de ermöglicht es Senioren, sich schnell und unkompliziert über örtliche, regionale und bundesweite Bildungsangebote zu informieren. Gleichzeitig ist das Portal ein Serviceangebot für soziale Träger, Vereine, Bildungswerke und Akademien, um ihre Veranstaltungen für die Generation 55plus bekannt zu machen.

Seniorinnen und Senioren finden Hinweise auf Tagungen, Kurse, Vorträge, Sportgruppen, E-Learning-Angebote, berufliche Weiterbildungsangebote, Reisen und vieles mehr.

Die BGASO lädt alle wissensdurstigen und bildungshungrigen Menschen ein, dieses Angebot zu nutzen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.wissensdurstig.de.

 

Bevollmächtigung für Beihilfeleistungen der PBeaKK

Wussten Sie schon, dass ein Beamter, wenn er nicht mehr in der Lage ist, einen Antrag auf Beihilfe und Leistungen der PBeaKK selbst zu unterschreiben – sei es durch schwere Krankheit, Krankhausaufenthalt, Pflegefall oder durch Tod – keine Beihilfe und keine Leistungen aus der PBeaKK mehr bekommt, wenn nicht eine Bevollmächtigung bei der PBeaKK vorliegt? Das Formblatt „PBeaKK-Vollmacht“ können Sie sich bei der PBeaKK herunterladen und ausdrucken.

PBeaKK Vollmacht